RS0037601 – OGH Rechtssatz
RS0037601 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Eventualbegehren kann nicht in einer bloßen Einschränkung des Hauptbegehrens, die in diesem inbegriffen ist, bestehen.
RS0037601 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Eventualbegehren kann nicht in einer bloßen Einschränkung des Hauptbegehrens, die in diesem inbegriffen ist, bestehen.