JudikaturJustizRS0037350

RS0037350 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. August 1955

Die Annahme, eine sorgfältig begründete Entscheidung des Patentgerichtshofes könnte zu einer Amtshaftung führen, ist so abwegig, daß die Revision als mutwillig bezeichnet werden muß.