Findet das Revisionsgericht, dass die Revision muthwillig oder nur zur Verzögerung der Sache angebracht wurde, so ist gegen den Revisionswerber auf eine Muthwillensstrafe zu erkennen.
Rückverweise
Im Verfahren über Arbeitsrechtssachen besteht wegen einiger Verfahrensbesonderheiten unsoweniger ein Bedürfnis nach einer Sanktion im Sinne des § 512 ZPO, da das Gesetz zusätzliche Handhabung bietet, eine rasche Entscheidung zu gewährleisten. Für die Anwendung der Bestimmung des § 512 ZPO bleibt somit umsoweniger Raum. (§…
Antrag auf Aufhebung des § 512 ZPO. Die angefochtene Gesetzesbestimmung kann für die Antragstellerin niemals ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung wirksam werden. Eine Mutwillensstrafe nach {Zivilprozeßordnung § 512, § 512 ZPO} kann…
…Nachsicht nicht erfolgen. Im vorliegenden Fall waren die Mutwillensstrafen gemäß § 528 Abs 4 ZPO zwingend vorgesehen (Kodek in Rechberger ZPO Rz 1 zu § 512 ZPO). Ein Nachlaß oder eine Nachsicht der Mutwillensstrafen kann daher nicht erfolgen (vgl JBl 1956, 450, Gitschthaler in Rechberger ZPO Rz 8 zu § 220 ZPO…
…der Tatsacheninstanzen umso weniger gelungen ist. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 41 und 46 Abs 2 sowie § 50 ZPO. Die im § 512 ZPO genannten Voraussetzungen für die von der klagenden Partei angeregte Mutwillensstrafe sind nicht gegeben.…
…auf Verhängung der Mutwillensstrafe nur dem Obersten Gerichtshof, nicht aber den Untergerichten zustehe, und begründe diese Ansicht mit der Gleichartigkeit mit der Bestimmung des § 512 ZPO, wo ausdrücklich vom Revisionsgericht die Rede sei. An dieser hinsichtlich der früheren Fassung des § 528 ZPO zweifellos zutreffenden Lehrmeinung habe Fasching in seinem Lehr…
…von Ballon (aaO) veranlasst den erkennenden Senat nicht, von seiner Rechtsprechung abzugehen. Für diese spricht nicht nur die Parallele zum Revisionsverfahren, in welchem nach § 512 ZPO eine Strafe nur durch den Obersten Gerichtshof ("Revisionsgericht") verhängt werden kann, sondern auch der Wortlaut des § 528 Abs 4 ZPO, der eben zwischen dem…
…JBl 1956, 450 hat der Oberste Gerichtshof diese Ansicht nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern lediglich ausgesprochen, daß gesetzlich vorgeschriebene Strafen wie etwa die Mutwillensstrafe gemäß § 512 ZPO nicht gnadenweise nachgesehen werden können. Die Vorgangsweise bei jenen Strafen, deren Verhängung der Gesetzgeber in das Ermessen des Gerichts gestellt hat - wie etwa durch die…
…ZPO). Findet der Oberste Gerichtshof, dass eine Revision mutwillig oder nur zur Verzögerung angebracht wurde, ist gegen den Revisionswerber auf eine Mutwillensstrafe zu erkennen (§ 512 ZPO). Findet ein Rekursgericht, dass ein gegen den Beschluss eines Gerichtes zweiter Instanz erhobener Rekurs mutwillig oder nur zur Verzögerung der Sache angebracht wurde, ist gegen…
…§ 271; Rosenberg, Die Beweislast5 301). Der Revision war demnach im übrigen nicht Folge zu geben. Zur Verhängung einer Mutwillensstrafe über die Beklagte nach § 512 ZPO findet sich der Oberste Gerichtshof nicht bestimmt. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens beruht auf den §§ 41, 50 ZPO.…
…der Klägerin stehe nicht die tatsächliche Lohndifferenz, sondern ein angeblicher Unterschiedsbetrag zwischen kollektivvertraglichen Ist- und Sollgehältern zu, bewegt sich an der Grenze der Mutwilligkeit (§ 512 ZPO). Der Revision ist daher ein Erfolg zu versagen. Die Kostenentscheidung gründet sich auf §§ 50, 41 ZPO.…
…ergibt, ist die Revision von der Beklagten mutwillig und nur zur Verzögerung der Sache erhoben worden, so daß gegen die Geschäftsführerin der Beklagten gemäß § 512 ZPO auf eine Mutwillensstrafe zu erkennen ist. Die mit der Einhebung zusammenhängenden Verfügungen (§ 220 Abs 2 bis 4 ZPO) hat das Erstgericht zu treffen. Die…
…1956, 450 hat der Oberste Gerichtshof diese Ansicht zwar nicht grundsätzlich abgelehnt, aber ausgesprochen, dass gesetzlich vorgeschriebene Strafen wie etwa die Mutwillensstrafe gemäß § 512 ZPO nicht gnadenweise nachgesehen werden könnten. Die Vorgangsweise bei jenen Strafen, deren Verhängung der Gesetzgeber in das Ermessen des Gerichts gestellt hat wie etwa durch die…
…JBl 1956, 450 hat der Oberste Gerichtshof diese Ansicht zwar nicht grundsätzlich abgelehnt, aber ausgesprochen, dass gesetzlich vorgeschriebene Strafen wie etwa die Mutwillensstrafe gemäß § 512 ZPO nicht gnadenweise nachgesehen werden könnten. Die Vorgangsweise bei jenen Strafen, deren Verhängung der Gesetzgeber in das Ermessen des Gerichts gestellt hat - wie etwa durch die…
…57/198 = JBl 1985, 616; Strasser-Rummel, ABGB2, Rz 50 zu § 1002). Der Antrag des Klägers, über die beklagte Partei eine Mutwillensstrafe gemäß § 512 ZPO zu verhängen, ist zurückzuweisen (E 5 zu § 512 ZPO in MGA14; Kodek in Rechberger, Rz 1 zu § 512). Im Verfahren über Arbeitsrechtssachen im…
…Partei waren die Kosten der Revisionsbeantwortung gemäß §§ 50, 41 ZPO zuzusprechen, weil sie auf den angeführten Fehler hingewiesen hat. Gemäß § 512 ZPO war über die Beklagte eine Mutwillensstrafe zu verhängen. Da sich keine Anhaltspunkte für einen Rechtsirrtum der beklagten Partei bzw ihres Rechtsfreunds finden und dem Beklagtenvertreter…
…70/197). Angesichts der klaren Rechtslage bewegen sich auch die weitwendigen, fehlerhaften und großteils unzulässigen Ausführungen in der Revision im Grenzbereich zur Mutwilligkeit (§ 512 ZPO). Da in der Revisionsbeantwortung mit aller Deutlichkeit auf die Unzulässigkeit der Rechtsmittel hingewiesen wurde, ist sie gemäß §§ 50, 41 ZPO zu honorieren…
…240,-- Barauslagen und S 280,96 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen. III. Der Antrag der beklagten Partei auf Verhängung einer Mutwillensstrafe über die Klagevertreter (§ 512 ZPO) oder Zuerkennung eines angemessenen Ersatzbetrages (§ 408 ZPO) wird abgewiesen. Entscheidungsgründe: Der am 11.10.1967 geborene Kläger war bei der beklagten Partei vom 1.1. bis 29.2.1984…
Die Parteien können das Verhängen einer Mutwillensstrafe nach § 512 ZPO nicht beantragen.…