JudikaturJustizRS0037252

RS0037252 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2022

Die Verbindung mehrerer Streitsachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung hat auf die Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen das gemeinsame Urteil keinen Einfluss.

Entscheidungen
69