Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das im Zuspruch von S 18.937 sA und in der Abweisung eines Zinsenmehrbegehrens als unangefochten unberührt bleibt, wird darüber hinaus in der ersatzlosen Behebung des erstinstanzlichen Zuspruchs von S 51.063 sA aufgehoben. Die Rechtssache wir…
Text Begründung: Die Klägerin nahm im Sommer 1994 für den Beklagten, mit dem sie in Lebensgemeinschaft lebte, einen Privat Sofortkredit in der Höhe von S 78.000 auf, um einen Autokauf zu finanzieren. Der Beklagte sagte die Zahlung der Kreditraten zu. Von September bis Dezember 1994 überwies die Klägeri…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobenen Revision der Klägerin, mit der diese die ersatzlose Behebung des erstinstanzlichen Zuspruches von S 51.063 sA bekämpft, kommt Berechtigung zu. Die Ergebnisse und Beweisaufnahmen eines vom Berufungsgericht als nichtig erklärten Verfahrens dürfen vom Erstgericht nach Zurückverwei…