Spruch 1. Soweit sich die Wiederaufnahmeklagen auf Wolfgang R***** als neues Beweismittel stützen, werden die Urteile der Vorinstanzen aus Anlaß der Revision aufgehoben. Die Wiederaufnahmeklagen werden in diesem Umfang zurückgewiesen. Die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen bleiben unberührt. 2. Die R…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten erwarben 1988 bzw 1987 Hausanteilsscheine einer Immobilienbeteiligungsgesellschaft um 206.000 S bzw 412.000 S und finanzierten diese Anlagegeschäfte mit Krediten der klagenden Partei von 225.000 S bzw 450.000 S. In Vorprozessen, die seit dem 1. März 1993 zur geme…
Rechtliche Beurteilung Die Revision gibt zum einen Anlaß, die Wiederaufnahmeklage teilweise zurückzuweisen, zum anderen ist das Rechtsmittel der Wiederaufnahmeklägerin zwar zulässig, aber nicht berechtigt. 1. In Schriftsätzen vom 4. Juli 1997 (Einlangen bei Gericht), die in der Verhandlungstagsatzung vom 14. Juli 1997 v…