Spruch § 8 Abs. 4 StruktVG BGBl. 69/1969 regelt nur die abgabenrechtliche Stellung der Beteiligten, schafft aber handelsrechtlich keine Gesamtrechtsnachfolge; dem mit seinem ganzen Vermögen haftenden Schuldner soll dadurch keineswegs die Möglichkeit eröffnet werden, die Schuldenhaftung auf das Vermögen der…
Text Die zu HRA 6337 des Handelsrechtes Wien protokollierte Firma "Stadtbaumeister Karl R, Alleininhaber Dipl.-Ing. Otto R" wurde am 7. November 1971 (anscheinend richtig: 8. Oktober 1971) gemäß § 8 StruktVG gelöscht und die neue Firma "Stadtbaumeister Karl R Gesellschaft m. b. H. mit dem Sitz in Wien (…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil § 192 Abs. 2 ZPO nicht für Unterbrechungen auf Grund der Bestimmungen der KO gilt (vgl. JBl. 1962, 445). überdies liegt ein nur formell aufhebender, in Wirklichkeit aber abändernder und damit anfechtbarer rekursgerichtlicher Beschluß vor (v…