RS0037125 – OGH Rechtssatz
RS0037125 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Gegen einen im Berufungsverfahren ergangenen Unterbrechungsbeschluss ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
RS0037125 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Gegen einen im Berufungsverfahren ergangenen Unterbrechungsbeschluss ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.