Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 2.829,75 bestimmten Kosten des Revisionsrekurses (darin enthalten S 257,25 Umsatzst…
Text Begründung: In der vom Erstgericht am 8. September 1986 durchgeführten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung wurde ein Protokoll aufgenommen, das in Vollschrift die in § 207 Abs 1 Z 1 bis 3 vorgeschriebenen Angaben und den Beschluß enthält, daß von der Beiziehung eines Schriftführers abgesehe…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist berechtigt. Der Oberste Gerichtshof verlangte in früheren Entscheidungen zwar die Unterfertigung eines gerichtlichen Vergleiches durch die Parteien (SZ 42/61, JBl 1986, 465), nach der jüngsten Rechtsprechung (JBl 1987, 122; 3 Ob 116/86) ist die Unterschrift der Parteien auf d…