JudikaturJustizRS0037112

RS0037112 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juli 2018

Die Anleitungspflicht des Gerichts geht nicht so weit, ein rechtlich unzulässiges und daher abzuweisendes Klagebegehren durch eine Klagsänderung dahin abzuändern oder zu erweitern, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Stattgebung doch noch gegeben sein könnten.

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