Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind als weitere Verfahrenskosten zu behandeln.…
Text Begründung: Mit Notariatsakt vom 23. April 1990 übergab Alois K***** (im folgenden Erblasser) seiner Enkelin, der Zweitbeklagten, und deren Ehegatten, dem Erstbeklagten, je zur Hälfte eine ihm gehörige 824 m2 große Liegenschaft mit Haus in einer Bergarbeitersiedlung gegen Zahlung eines Übergabspre…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Beklagten ist mangels Vorliegens von Rechtsprechung zu §§ 7, 9 Abs 1 Z 3 LBG zulässig, aber nicht berechtigt. a) Der Rekurs ist nicht absolut unzulässig, weil mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche (hier: gegen beide Beklagte von je 47.073,34 S sA) zusammenzurechnen sind,…