JudikaturJustizRS0036970

RS0036970 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2022

Gegen die Verweigerung eines Zwischenurteils durch die zweite Instanz ist ein Rekurs des Klägers selbst dann unzulässig, wenn das Berufungsgericht einen Rechtskraftvorbehalt beisetzte.

Entscheidungen
9