Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 13.772,25 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 960,-- an Barauslagen und S 1.164,75 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten den Betrag von S 452.624,54 samt Anhang mit der Behauptung, für die Beklagte in deren Auftrag Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie Elektroinstallationen im Rahmen des Bauvorhabens Wien 15., Hofmocklgasse 1-5, durchgeführt zu haben. Si…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Beklagte wendet sich vor allem dagegen, daß das Berufungsgericht die gemäß § 179 Abs 1 ZPO erfolgte Zurückweisung ihres am 28.Juni 1984 erstatteten Tatsachen- und Beweisvorbringens durch das Erstgericht gebilligt hat. Sie macht damit nicht den angerufenen Revis…