JudikaturJustizRS0036897

RS0036897 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 2019

Die Frage, ob § 496 Abs 2 und § 179 ZPO richtig angewendet wurde, hat das Berufungsgericht abschließend zu beurteilen. Wenn es sie bejaht, ist darin kein dem Berufungsgerichte unterlaufener Verfahrensmangel zu erblicken.

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