Spruch 1.) Die Bezeichnung der erstbeklagten Partei wird von E***** GmbH auf S***** GmbH richtiggestellt. 2.) Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Erstgericht zur Ergänzung der Verhandlung und neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen…
Text Begründung: Am 22.5.1986 mieteten die E***** GmbH (im folgenden Text immer nur als Erstbeklagte bezeichnet) und die Zweitbeklagte von der Klägerin das Geschäftslokal Nr IV, im Haus W*****. Mit Notariatsakt vom 24.10.1991 wurde die Erstbeklagte, deren alleiniger Gesellschafterin seit 22.11.1990 di…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Klägerin erhobene, dem Obersten Gerichtshof vom Berufungsgericht erst am 30.11.1994 vorgelegte Revision ist berechtigt. Gemäß § 96 GmbHG unterbleibt die Liquidation, wenn das Vermögen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Ganzes einschließlich der Schulden ua an eine …