Spruch Die Unterlassung der Antragstellung auf Fällung eines Versäumungsurteiles bewirkt nur dann den Eintritt des Ruhens des Verfahrens, wenn die erschienene Partei vom Richter zu dieser Antragstellung aufgefordert wurde OGH 24. 11. 1983, 8 Ob 510/83 (LG Innsbruck 3 R 1014/82; BG Innsbruck 11 C 156/82)…
Text Mit der am 30. 12. 1981 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin vom Beklagten die Bezahlung von 6671.59 S sA. Gegen den darüber ergangenen Zahlungsbefehl des Erstgerichtes erhob der Beklagte rechtzeitig Widerspruch, in dem er ein Sachvorbringen erstattete und Urkunden vorlegte…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Falls im bezirksgerichtlichen Verfahren die beklagte Partei von der ersten, sei es zur Vornahme der im § 239 ZPO bezeichneten Prozeßhandlungen, sei es sofort zur Vornahme der mündlichen Streitverhandlung bestimmten Tagsatzung ausbleibt, so ist auf Antrag der klagenden Partei geg…