Spruch Die Revision wird, soweit sie sich gegen den in das Urteil des Berufungsgerichtes aufgenommenen Beschluß über das Zinsenbegehren richtet, zurückgewiesen. Im übrigen wird ihr teilweise Folge gegeben; die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: "Die beklagte Partei i…
Text Entscheidungsgründe: Das Kreisgericht Wels hat den Kläger (dort als Beklagten) über Klage des Österreichischen Wettbewerbsverbandes mit Urteil vom 2.8.1982, 1 Cg 54/82-12, schuldig erkannt, im geschäftlichen Verkehr beim Einzelverkauf von Artikeln des täglichen Bedarfs die Gewährung oder Ankündigun…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers richtet sich, da er die vollinhaltliche Stattgebung des Klagebegehrens anstrebt, erkennbar auch gegen den Beschluß des Berufungsgerichtes, mit dem es den das Zinsenbegehren in Stattgebung der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückweisenden Beschlu…