Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die betreibende Partei hat die Kosten ihres Rekurses selbst zu tragen und ist schuldig, dem Verpflichteten die mit 5.094 S (darin 849 S Umsatzsteuer)…
Text Begründung: Nachdem der Verpflichtete die Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung versäumt hatte, wurde er mit Versäumungsurteil schuldig erkannt, der betreibenden Partei 78.660 S sA zu bezahlen. Er beantragte die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und erhob für den Fall, daß…
Rechtliche Beurteilung Der vom Verpflichteten gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Revisionsrekurs ist berechtigt. Die Frage, ob die Exekution zur Sicherstellung einzustellen ist, wenn das den Exekutionstitel bildende Versäumungsurteil wegen Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgehoben w…