Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und dem Berufungsgericht die Entscheidung über die Berufung des Klägers aufgetragen. Die Rekurskosten sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Der beklagten Partei wurde gegen den Kläger zur Hereinbringung einer Forderung von S 365.639,-- sA die Gehaltsexekution bewilligt. Der Kläger erhob dagegen Einwendungen mit dem Inhalt, daß die beklagte Partei auf die Einleitung der Exekution für eine noch nicht abgelaufene Frist verzich…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers ist zulässig und berechtigt. Der Beschluß des Berufungsgerichtes ist inhaltlich einem Beschluß gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO, also einem Beschluß gleichzuhalten, mit dem das Berufungsgericht die Berufung aus formellen Gründen zurückgewiesen hat, ohne in die Prüfung der Sache einzu…