Spruch Ein gerichtlicher Vergleich kommt im Zweifel erst mit der Unterschrift der Parteien zustande Entscheidung vom 23. April 1969, 6 Ob 90/69. I. Instanz: Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.…
Text In dem vorliegenden Rechtsstreit wegen Aufkündigung einer Wohnung wurde in der fortgesetzten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 18. Dezember 1968 in Abwesenheit des erst später erschienenen Beklagtenvertreters Rechtsanwalt Dr. K. ein Vergleich, betreffend die Räumung der aufgekundigten …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs ist zulässig. Mit dem angefochtenen Beschluß des Rekursgerichtes wurde dem Erstgericht die Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens aufgetragen. Diese kann bei der gegebenen Sachlage zunächst nur in der Anberaumung einer Tagsatzung zur mündlichen Streitverha…