Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten des Revisionsrekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: Das Erstgericht, ein Gerichtshof erster Instanz, bewilligte als Titelgericht der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der Forderung von 494.686,30 S sA die Exekution durch Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, auf der ein Veräußerungs- und Belastungsverbot ei…
Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat wie schon vorher andere Senate erst in jüngerer Zeit in der Entscheidung vom 13.12.1989, 3 Ob 123/89 (= RPflSlgE 1990/88), unter Ablehnung der gegenteiligen Entscheidung SZ 39/148 die Meinung vertreten, es liege kein unzulässiges oder unwirksames Rechtsmittel vor, wenn ein B…