Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Das Erstgericht setzte am 20.8.1991 eine Verhandlungstagsatzung für den 3.7.1992 an. Mit dem am 10.9.1991 eingelangten Schriftsatz beantragte der Kläger, die Verhandlungstagsatzung vom 3.7.1992 abzuberaumen und umgehend die Verhandlungstagsatzung noch im November oder Dezember 1991 anzub…
Rechtliche Beurteilung Folgte man den Gedankengängen des Revisionsrekurswerbers, daß zwischen Tagsatzungs- und Fristenregelungen streng zu unterscheiden sei und eine analoge Anwendung der für Fristen gegebenen Vorschriften auf Tagsatzungen unzulässig sei, wäre mangels gesetzlicher Regelung der Antrag auf Vorverlegung eine…