Spruch Zum Begriff "nicht wiedergutzumachender Schade" im Sinne des § 134 Z. 1 ZPO. Zulässigkeit des Rekurses gegen den Erstreckungsbeschluß "auf unbestimmte Zeit". Entscheidung vom 22. September 1954, 3 Ob 628/54. I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Das Erstgericht sprach zunächst die Unterbrechung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsklage 20 Cg 294/52 des Landesgerichtes für ZRS. Wien aus. Über Rekurs der Klägerin hob das Rekursgericht diesen Beschluß auf und trug dem Erstgerichte die Fortsetzung des Verfa…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zunächst war die Frage zu prüfen, ob der Klägerin überhaupt gemäß § 141 ZPO. ein Rechtsmittel gegen den Erstreckungsbeschluß zusteht, da die Erstreckung nicht auf mehr als vier Wochen, sondern auf unbestimmte Zeit verfügt wurde. Diese Frage ist zu bejahen, da die Erstreckung in …