RS0036583 – OGH Rechtssatz
RS0036583 – OGH Rechtssatz
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Ein die Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages aufhebender rekursgerichtlicher Beschluß, der dem Erstgericht die Verfahrensergänzung zum Antrag auf Bewilligung der - grundsätzlich für möglich erachteten - Wiedereinsetzung aufträgt, ist unabhängig von einem Zulassungsausspruch gemäß § 527 Abs 2 ZPO analog § 153 ZPO jedenfalls unanfechtbar.