Spruch Zur Unterbrechung des Berufungsverfahrens auf Grund einer Wiederaufnahmsklage ist ausschließlich das Gericht, bei dem die Wiederaufnahmsklage eingebracht wurde, zuständig Entscheidung vom 31. August 1967, 6 Ob 207, 208/67. I. Instanz: Bezirksgericht Floridsdorf; II. Instanz: Landesgericht für Zivi…
Text In einem Rechtsstreit auf Feststellung der ehelichen Vaterschaft wies das Berufungsgericht den vom Beklagten in der Berufungsverhandlung gestellten Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens, den er damit begrundete, er habe beim Erstgericht eine Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 530 (1) …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs ist, da er sich nicht gegen einen berufungsgerichtlichen Beendigungsbeschluß richtet, zulässig (JBl. 1858 S. 238), er ist aber nicht begrundet. Gemäß § 544 (2) ZPO. hat das Gericht, bei dem die Wiederaufnahmsklage eingebracht wird, über die Unterbrechung des Berufung…