Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.978,38 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 329,73 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die in Italien wohnhafte Klägerin, die die italienische und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, begehrt mit der am 18. August 2008 zunächst beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachten und in der Folge über Antrag gemäß § 261 Abs 6 ZPO an das Erstgericht überwiesenen…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist zulässig, aber nicht berechtigt. Auf die vom Berufungsgericht als erheblich bezeichnete Rechtsfrage, wann „Rechtshängigkeit" im Sinne der EuGVVO vorliege, kommt es allerdings nicht an: 1. Vorauszuschicken ist, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bestellung e…