Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen deren mit 3.184,38 EUR (darin 530,73 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Der Kläger nimmt den Beklagten in dessen Eigenschaft als Verkäufer einer Liegenschaft an die Rechtsvorgängerin des Klägers auf Ersatz von Sanierungskosten in Anspruch, die aufgrund von vom Beklagten verschwiegenen Konstruktionsschäden an Dachaufbau und Dachgeschoss des Hauses entst…
Rechtliche Beurteilung [10] Der Rekurs ist zulässig, er ist aber nicht berechtigt. [11] 1. Gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ist ein Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem es die Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen hat, immer mit Vollrekurs anfechtbar (RIS Justiz RS0098745). Auf das Vorliege…