Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert , dass der Beschluss des Erstgerichts, soweit damit der Zustellantrag sowie der Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung abgewiesen wurde, wiederhergestellt wird. Die Entscheidung über den Rekur…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Mahnklage 14.478,04 EUR sA. Der Zahlungsbefehl wurde am 5. 10. 2009 erlassen. Am Donnerstag, den 8. 10. 2009 begab sich die Belegschaft der beklagten Partei einschließlich ihres Geschäftsführers in den Abendstunden auf einen Firmenausflug, der bi…
Rechtliche Beurteilung Der ordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig und berechtigt . Gemäß § 16 Abs 1 ZustG darf eine Sendung, wenn sie dem Empfänger nicht zugestellt werden kann und an der Abgabestelle ein Ersatzempfänger anwesend ist, an diesen zugestellt werden, sofern der Zusteller Grund zur Annahme hat, …