JudikaturJustizRS0036403

RS0036403 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2010

Ist die Partei postulationsunfähig (hier: Unvertretener im Berufungsverfahren) dann liegt die "Wiederanbringung" im Sinne des § 85 Abs 2 ZPO in der Einbringung des von einem Rechtsanwalt unterfertigten Schriftsatzes, mag es sich dabei um den - allenfalls verbesserten und/oder ergänzten - ursprünglichen oder - wie im vorliegenden Fall - um einen völlig neuen Schriftsatz handeln.

Entscheidungen
8