Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und dem Rekursgericht eine meritorische Erledigung des Rekurses aufgetragen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.052,42 EUR (darin 342,07 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekurses b…
Text Begründung: Nachdem die Beklagte eine entsprechende Einrede erhoben hatte, wies das Erstgericht die Klage wegen internationaler Unzuständigkeit zurück. Dieser Beschluss wurde dem Rechtsvertreter des Klägers am 6. 8. 2015 zugestellt. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht den dagegen …
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene außerordentliche Revisionsrekurs des Klägers ist zulässig und berechtigt. Zutreffend verweist der Revisionsrekurswerber darauf, dass das Rekursgericht die in § 222 Abs 1 Satz 2 ZPO geregelte Fristenhemmung unbeachtet gelassen hat. Danach wird die Frist um die ganze Dauer oder um…