JudikaturJustizRS0036058

RS0036058 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 1995

Über die selbständige Kostenklage ist mit Urteil zu erkennen das mit Berufung anzufechten ist. Das Berufungsgericht ist im Rahmen des § 502 ZPO mit Revision bekämpfbar. Eine Nebenforderung im Sinne des § 502 Abs 3 ZPO liegt nicht vor.

Entscheidungen
3