Spruch Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO), soweit sie gegen die Abweisung der Klage gegenüber der zweiten bis vierten beklagten Partei gerichtet ist. Im übrigen (gegenüber der erst…
Text Begründung: In einen 1988 eingeleiteten Verfahren vor dem Erstgericht hatte die nunmehrige erste Beklagte, eine politische Gemeinde, die übrigen Beklagten, damals Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft, auf Zahlung von mehr als S 1,8 Mio geklagt. Sämtliche Parteien des damaligen Prozesses hatten dem…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist nicht zulässig, soweit sie die Beklagten zu 2.-4. betrifft. Was die 1. Beklagte betrifft, ist sie zulässig, weil es zur Frage einer vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflicht des Werkbestellers für den ihm im Rechtsstreit als Nebenintervenient zur Seite getretenen …