Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 16.410,90 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (hievon S 1.491,90 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger beantragte die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages des Inhaltes, daß dem Beklagten (als Akzeptanten) auf Grund des Wechsels vom 6. März 1987 aufgetragen werde, die Wechselsumme von S 716.647,-- s.A. zu bezahlen. Das Erstgericht erließ den Wechselzahlungsauftrag …
Rechtliche Beurteilung Der gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes erhobenen Revision des Beklagten kommt Berechtigung nicht zu. Der Beklagte hat, wie vom Obersten Gerichtshof erhoben wurde, auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft freiwillig verzichtet; er bedarf demnach gemäß § 28 Abs. 1 ZPO in eigener Sache als Parte…