Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird mit der Maßgabe bestätigt, daß auch das der aufgehobenen Entscheidung vorangegangene Verfahren im Umfang des zurückgewiesenen Teiles des Klagebegehrens für nichtig erklärt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Par…
Text Begründung: Die Klägerin nahm die Beklagte mit Klage vom 10. 12. 1996, 5 C 3047/96y Bezirksgericht W*****, auf Zahlung von S 13.111,20 mit dem Vorbringen in Anspruch, die Beklagte habe in einem an eine Vielzahl ihrer Kunden versendeten Rundschreiben unrichtige rufschädigende Tatsachenbehauptungen …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Klägerin ist unabhängig vom Wert des Entscheidungsgegenstandes und dem Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage iS des § 502 Abs 1 ZPO gem. § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig (Petrasch in ÖJZ 1989, 750; JBl 1992, 331; Stohanzl ZPO MTA8 384 mwN; SZ 62/94); er ist aber nicht berechtigt. Nach…