JudikaturJustizRS0035701

RS0035701 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2018

Bei einer notwendigen Streitgenossenschaft hat die von einem Streitgenossen gegen den Willen des anderen Streitgenossen vorgenommene Prozesshandlung keine rechtliche Wirkung. Anerkenntnisurteil gegen einen Teilgenossen ist unzulässig (siehe hiezu auch 1 Ob 423/56).

Entscheidungen
13