Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 3.246,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 274,80 Umsatzsteuer und S 224,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit der am 12. September 1983 eingelangten Klage begehrt die Klägerin als Eigentümerin einer Wohnung in Wien von der Beklagten als der Mieterin dieser Wohnung die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes für die Zeit von Oktober 1981 bis August 1983 von S 57.500,-- sA mit der Behaup…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil eine Rechtsprechung des Obersten Gerichthofes zu der Frage fehlt, ob eine Prozeßvollmacht zur Entgegennahme materiellrechtlicher Erklärungen berechtigt, die den Rechtsstreit, für den sie erteilt wurde, nicht unmittelbar betreffen. Sie ist jedoch nicht berechtigt. Die …