JudikaturJustizRS0035638

RS0035638 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Bei der Beurteilung, ob die Nebenintervention zulässig ist, ist kein strenger Maßstab anzulegen. Es genügt, dass der Rechtsstreit die Rechtssphäre des Nebenintervenienten berührt.

Entscheidungen
52