JudikaturJustizRS0035612

RS0035612 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 2014

Ist eine Partei durch mehrere Bevollmächtigte vertreten, so beginnt ein von der Zustellung abhängiger Fristenlauf mit der zeitlich frühesten Zustellung an einen von ihnen auch dann, wenn dieses Vollmachtsverhältnis nach Zustellung gelöst wird.

Entscheidungen
9