Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6.172,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.028,70 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. Die Revisionsbeantwortung der Nebenintervenienten wird zurüc…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei kündigte der Beklagten das von dieser im Hause Rotenturmstraße 29, 1010 Wien, gemietete Geschäftslokal Nr III a zum 30.September 1988 mit der Begründung auf, die Beklagte habe das Mietobjekt zur Gänze weitergegeben, benötige es offenbar in naher Zeit nicht f…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist nicht berechtigt. Die geltend gemachten Anfechtungsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens sind, wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat, nicht gegeben (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Nach ständiger Rechtsprechung (MietSlg 39.…