JudikaturJustizRS0035561

RS0035561 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. August 1998

Wies das Erstgericht den Antrag auf Zustellung der Streitverkündigung zurück und trug das Rekursgericht die Zustellung auf, dann ist Revisionsrekurs unzulässig.

Entscheidungen
2