Spruch Auch derjenige Dritte, der die Rechte beider Parteien verneint, kann ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer Partei haben und auf deren Seite dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beitreten. Entscheidung vom 1. Oktober 1952, 2 Ob 724/52. I. Instanz: Landesgericht Feldkirch; II. Instanz: Oberl…
Text Der Kläger erwarb von der französischen Besatzungsmacht durch Kauf einen Personenkraftwagen, der nach seiner Behauptung im Eigentum des früheren Ortsgruppenleiters der NSDAP. Franz W. gestanden sei. Mit Urteil des Volksgerichtes wurde der Verfall des Vermögens des Franz W. ausgesprochen. Der Kraftwa…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Oberste Gerichtshof vermag sich der von Sperl (Lehrbuch der bürgerlichen Rechtspflege I/1, S. 183, und von Pollak, System I, S. 125 u. 195) vertretene Rechtsansicht, daß der Interventionskläger nicht in den Erstprozeß als Nebenintervenient eintreten könne, weil er das Recht …