JudikaturJustizRS0035270

RS0035270 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2020

Das Prozessgericht darf, wenn eine Partei der inländischen Pflegschaftsgerichtsbarkeit unterliegt, niemals selbst die Prozessfähigkeit von Parteien, für die kein Sachwalter bestellt wurde, selbständig prüfen (EvBl 1986/162, 8 Ob 700/86; Fasching, Zivilprozessrecht Rdz 349).

Entscheidungen
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