Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen des Zustellkurators die mit EUR 2.178,90 (darin enthalten EUR 363,15 an USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer am 14. 10. 2000 eingelangten Klage vom Beklagten ATS 2,661.342,13 sA. Die Klage konnte dem Beklagten nicht zugestellt werden, weil er unbekannten Aufenthalts ist. Es wurde für ihn über Antrag der Klägerin ein Kurator gemäß § 116 ZPO bestellt. Als der Beklag…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist, obwohl hier Konformentscheidungen der Vorinstanzen vorliegen, nicht jedenfalls unzulässig, da gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO von der Unanfechtbarkeit Beschlüsse ausgenommen sind, durch die eine Sachentscheidung über den Rechtsschutzantrag verweigert wird. Dies ist bei der Bestäti…