JudikaturJustizRS0035155

RS0035155 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2018

In einem Rechtsstreit um die Mitgliedschaft eines Gesellschafters zu einer Personengesellschaft kann die Gesellschaft als solche nicht als Partei auftreten; ein solcher Rechtsstreit betrifft das Innenverhältnis der Gesellschafter. In einem solchen Rechtsstreit müssen alle Gesellschafter entweder als Kläger oder Beklagte auftreten. (Daher Abweisung der von der Gesellschaft gegen eine natürliche Person erhobenen Klage auf Feststellung, dass diese nicht mehr Gesellschaft ist).

Entscheidungen
7