JudikaturJustizRS0034919

RS0034919 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 2004

Die Verjährung wird auch unterbrochen, wenn die Klage zunächst ohne pflegschaftsbehördliche Ermächtigung eingebracht, der Mangel der Prozessermächtigung nachträglich jedoch saniert wurde.

Entscheidungen
4