JudikaturJustizRS0034518

RS0034518 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 2022

Im Falle von Vergleichsverhandlungen über die Abwicklung von Schadenersatzansprüchen handelt es sich um einen von der Rechtsprechung herausgebildeten besonderen Fall einer Ablaufshemmung (§§ 7, 863, 914, 1494 ff ABGB).

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