Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie einschließlich des in Rechtskraft erwachsenen Teiles zu lauten haben: "1. Die beklagte Partei ist schuldig, der Klägerin S 1.317,10 brutto samt 4,5 % Zinsen seit 3. 9. 1996 binnen 14 Tagen bei Ex…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3. 10. 1993 bis 2. 9. 1996 bei der beklagten Partei als Büglerin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung seitens des Dienstgebers. Die Klägerin verdiente zuletzt einen Bruttostundenlohn von S 59,95. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kolle…
Rechtliche Beurteilung Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, daß das Dienstverhältnis durch eine fristwidrige, dem besonderen Kündigungsschutz der Klägerin widersprechende Arbeitgeberkündigung aufgelöst wurde. Für den Lauf der Frist des § 1162d ABGB ist nicht wesentlich, wann das Dienstverhältnis bei ordnungsgem…