Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Punkt 7. des Mantelbeschlusses und die Einantwortungsurkunde, soweit sie noch aufrecht ist, werden aufgehoben. Das Erstgericht hat das Verlassenschaftsverfahren fortzusetzen.…
Text Begründung: Mit eigenhändig geschriebenen Testament vom 12.3.1988, kundgemacht am 24.10.1988 in Gegenwart der beiden eingesetzten Erben, setzte der Erblasser seine Kinder Friedrich T***** und Renate A***** als seine alleinige Erben ein. Erbquoten sind im Testament nicht angeführt, doch enthält es …
Rechtliche Beurteilung a.) Zur Zulässigkeit: Der Oberste Gerichtshof ist an den Ausspruch des Gerichtes zweiter Instanz betreffend die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nicht gebunden (§ 16 Abs 3 AußStrG iVm § 508a Abs 1 ZPO). In der hier zu beurteilenden Verlassenschaftssache ist der Revisionsrekurs zulässig, weil das…