JudikaturJustizRS0034312

RS0034312 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2020

Die Verjährungsfrist beginnt in Ansehung des Anspruches der gesetzlichen Erben auf Anfechtung des Testamentes gegenüber der Testamentserbin nicht vor Zustellung des letztinstanzlichen Beschlusses über die abhandlungsgerichtliche Zuteilung der Klägerrolle für den Erbrechtsstreit zu laufen.

Entscheidungen
7