JudikaturJustizRS0034198

RS0034198 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2023

Es genügt, wenn die Einwendung der Verjährung allgemein (ohne Anführung von bestimmten Tatsachen) erhoben wird. In einem solchen Fall ist der gesamte Prozessstoff zu berücksichtigen.

Entscheidungen
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