Spruch Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, verworfen; im Übrigen wird ihr nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen ihrer Vertreter binnen 14 Tagen die mit EUR 1.189,44 (hierin enthalten EUR 198,24 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revision…
Text Entscheidungsgründe: Der erkennende Senat des Obersten Gerichtshofes war in der gegenständlichen Rechtssache bereits einmal befasst (7 Ob 254/03h-29, zwischenzeitlich im Volltext veröffentlicht in SZ 2003/149; RIS-Justiz RS0118326). Wenngleich vom erkennenden Senat dort (ausschließlich) die Frage de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht formulierten Grunde zulässig, jedoch nicht berechtigt. Da der Oberste Gerichtshof die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen, speziell des Berufungsgerichtes, dem Ergebnis und der juristischen Ableitung nach billigt, kann es genügen, den weitwendigen Au…