Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie mit Einbeziehung ihrer rechtskräftig gewordenen Aussprüche wie folgt zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tage bei sonstiger Exekution S 7.382,37 sam…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses A*****straße 54 in S***** und hat der Beklagten sämtliche Räumlichkeiten im zweiten Stock dieses Hauses sowie ein Kellerabteil vermietet. Der monatliche Bruttomietzins beträgt S 52.899,10, wovon S 880,-- auf das Kellerabteil entfallen. V…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nach der hier noch anzuwendenden Bestimmung des § 502 Abs 4 Z 1 aF ZPO zulässig. Die von der Klägerin als nicht revisibel bezeichnete Rechtsfrage, ob im Verhalten der Beklagten eine konkludente Aufrechnungserklärung zu erblicken sei, läßt sich nämlich vom grundsätzlichen Problem, wi…