JudikaturJustizRS0033861

RS0033861 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2023

Die Tatsache, dass das Prozessgericht für die Gegenforderung unzuständig ist, hindert das aufrechnungsweise Geltendmachen nicht (Ordentliches Gericht - Arbeitsgericht). Nur wenn die Gegenforderung nicht auf den Rechtsweg gehört, kann sie im Rechtsweg nicht liquidiert werden.

Entscheidungen
37